Ab dem 1. Januar 2016 müssen nach dem “Gesetz über das Halten von Hunden” in Schleswig-Holstein
alle Hunde, die älter als drei Monate sind, mit einem Transponder elektronisch gekennzeichnet werden.
Der Mini-Transponder ist gewebefreundlich und wiegt nur 0,0044g. Er wird einfach unter die Haut injiziert.
Mit der eletronischen Kennzeichnung durch den Mikrochip erfüllen Sie die Vorschriften der EU für den
innereuropäischen Grenzübertritt. So ist ihr Hund auch für Reisen gut gerüstet.